Allgemeine Geschäftsbeziehungen der Firma Frank Elbrächter Handelswaren für gewerbliche Kunden
I. Allgemeines
1. Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Frank Elbrächter Handelswaren, im Folgenden "EHAWA" genannt, und gewerblichen Kunden, Stiftungen und Behörden, im Folgenden "Kunden" genannt.
2. Durch ihre Bestellung bestätigen Sie ihre Eigenschaft als gewerblicher Kunde.
3. Abweichende Vereinbarungen finden nur Anwendung, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsgegenstand, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
II. Vertragsschluss
Die in unserem Online-Shop dargestellten Waren stellen kein verbindliches Angebot dar. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Ein Vertragsschluss kommt durch unsere Bestellbestätigung, nicht jedoch durch die Zugangsbestätigung der Bestellung, oder durch die Lieferung der Waren zustande. Sollte der Kunde binnen drei Werktagen keine Bestellbestätigung erhalten, kann er von seinem Vertragsangebot zurücktreten.
III. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager Leopoldshöhe, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils mit der Bestellbestätigung bestätigten Preise.
IV. Zahlung
1. Die Zahlung erfolgt durch Vorauskasse per Banküberweisung oder Paypal. Darüber hinaus ist auch eine Barzahlung bei Selbstabholung möglich. Zahlungen sind in Euro ohne Abzüge zu leisten.
2. Soweit eine Zahlung 14 Werktage nach Bestellung nicht erfolgt ist, hat EHAWA das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren. Gleiches gilt bei Selbstabholung, wenn der Kunde die Ware nicht binnen 14 Werktagen (mit vorheriger Terminvereinbarung) in unserem Lager abholt und bar bezahlt. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
3. Sofern mit dem Kunden eine Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, ist der Zahlungsbetrag mit der Auslieferung der Ware fällig und spätestens binnen zehn Werktagen durch Banküberweisung auf die von uns angegebene Bankverbindung zu begleichen.
4. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in bankenüblicher Höhe zu berechnen. Des Weiteren behalten wir uns bei Zahlungsverzug vor, Kunden von weiteren Belieferungen auf Rechnung auszuschließen.
V. Bestellungen im Online-Shop
Der Mindestbestellwert für Bestellungen in unserem Online-Shop beträgt 100,00 Euro netto je Bestellung. Die Mindestbestellmenge je Artikel beträgt eine Verpackungseinheit. Die Stückzahl je Verpackungseinheit wird bei jedem Produkt im Online-Shop angezeigt. Irrtümer und Änderungen hinsichtlich Produktbeschreibungen und Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass farbliche Darstellungen auf verschiedenen Monitoren abweichend dargestellt werden können. Darüber hinaus kommt es insbesondere bei Schmuck aus Natursteinen zu Abweichungen hinsichtlich von Farben, Größen und Gewicht.
VI. Lieferung
1. Soweit nicht anders vereinbart, wählt EHAWA Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen.
2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. EHAWA übernimmt keine Haftung für Transportschäden oder Transportverzögerungen.
3. Betriebsstörungen sowie der Eintritt von unvorhersehbaren Ereignissen, die wir trotz nach den Umständen zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können, berechtigen uns zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag.
4. Im Falle von Transportschäden sind diese bei Annahme der Ware schriftlich bestätigen zu lassen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von EHAWA bis zur Erfüllung sämtlicher EHAWA gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.
VIII. Zusicherung und Mängelhaftung
1. Maßgebend für die Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind
a) bei Fertigung auf Kundenwunsch
die Muster, welche dem Kunden auf Wunsch von EHAWA zur Prüfung vorgelegt werden. Die Zusicherung für bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes und für Leistungen von Formen bedarf der Schriftform in der Auftragsbestätigung.
b) bei Bestellungen aus dem Online-Shop oder von sonstigen Online-Angeboten
die Muster, welche dem Kunden auf Wunsch von EHAWA zur Prüfung vorgelegt werden. Die Zusicherung für bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes und für Leistungen von Formen bedarf der Schriftform in der Auftragsbestätigung.
2. Wenn EHAWA den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet sie für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung.
3. Farbliche Darstellungen bei Produktabbildungen können auf verschiedenen Moitoren abweichend dargestellt werden. Darüber hinaus kommt es insbesondere bei Schmuck aus Natursteinen zu Abweichungen hinsichtlich von Farben, Größen und Gewicht. Derartige Abweichungen stellen keinen Grund für eine Mängelrüge seitens des Kundens dar.
4. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. In beiden Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart, Gewährleistungsansprüche sechs Monate nach Wareneingang.
5. Bei begründeter Mängelrüge ist EHAWA nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt EHAWA diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder Wandlung zu erklären und den Ersatz der Nebenkosten (wie z.B. Transportkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind -gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen.
6. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch EHAWA ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger Verständigung von EHAWA nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.
IX. Haftungsbeschränkung
In allen Fällen in denen EHAWA auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet EHAWA nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens bleibt der Schadensersatzanspruch eines Kaufmanns auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
X. Schutzrechte
1. Hat EHAWA nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von bereitgestellten Teilen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. EHAWA wird den Kunden auf ihr bekannte Rechte hinweisen. Der Kunde hat EHAWA von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist EHAWA -ohne Prüfung der Rechtslage- berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
2. EHAWA stehen Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte an den von ihr oder von Dritten in ihrem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.
XI. Datenschutz
EHAWA ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. EHAWA ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Eine Datenweitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von EHAWA beachtet. Der Kunde kann jederzeit schriftlich Auskunft über den Umfang und die Verwendung der ihn betreffenden Daten verlangen.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für beide Vertragspartner ist Leopoldshöhe. Gerichtsstand ist Detmold.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
2. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll die Regelung treten, die die vertragsschließenden Parteien unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden finden keine Anwendung.